Zusammengefasst: Bei allen Fragen zur Versicherung. Als Versicherungskunde (”Versicherungsnehmer”) kann ich Sie vor Vertrags- schluss über Sinn oder Unsinn eines Versicherungsvertrages beraten, im laufenden Vertrag über die korrekte Inanspruchnahme oder den Wechsel Ihrer Versicherung, und bei Leistungsablehnung oder Vertragsende die Rechtslage überprüfen. Versicherungsvermittler vertrete ich gegenüber Versicherungsnehmern und Versicherern, und schließlich berate ich in ständiger Vertretung Versicherer.
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Fachanwalt für Versicherungsrecht Julian M. Wiethoff Kaiser-Wilhelm-Ring 39 • 40545 Düsseldorf • Tel.: 0211 - 3102 666 • Fax: 0211 - 3102 667 • info@versicherungsanwalt.com
Hilfe im Versicherungsrecht
Generell gilt: Je früher, desto besser. Sei es bei der Wahl der richtigen Versicherung, beim Eintritt eines Versicherungsfalles oder bei der Beendigung eines Versicherungs- vertrages: Oft unterlaufen die ent- scheidenden Fehler bereits ganz am Anfang. So kann z. B. die nur oberflächliche Beant- wortung von Gesundheitsfragen Jahre später dazu führen, dass der Versicherer den Vertrag beendet, obwohl sämtliche Beiträge gezahlt wurden. Der traurige „Klassiker“: die Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn hier prüft der Versicherer besonders kritisch bei behaupteter Berufsunfähigkeit.
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RA Julian M. Wiethoff